Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner: André Meller, handelnd unter CCAA design, Einzelunternehmen
Anschrift: Moltkestraße 81, 50674 Köln
Telefon: 0151 70581692
E-Mail: info@ccaa-design.de
Teil A gilt ausschließlich gegenüber Privatkunden (Verbrauchern). Teil B gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern, Architekten und Generalunternehmern, soweit diese im eigenen Namen beauftragen, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Angebot muss eindeutig bezeichnet werden, welcher Teil gilt. Öffentliche Vergabeunterlagen und eine ausdrücklich wirksam vereinbarte VOB/B gehen im jeweiligen Vertrag vor.
Teil A — Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern (B2C)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen André Meller, handelnd unter CCAA design, und Verbrauchern über Planung, Aufmaß, Herstellung, Lieferung, Montage, Reparatur und Instandsetzung von Möbeln, Küchen, Einbauten sowie sonstige Tischler- und Innenausbauarbeiten.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung, freigegebene Zeichnungen und Bemusterungen sowie individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
- Je nach Vertragsgegenstand finden ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Kauf-, Werklieferungs-, Werk- oder Bauverträge Anwendung.
2. Angebote und Vertragsschluss
- Anfragen über die Webseite, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp sind unverbindlich. Durch das Absenden des Webseitenformulars kommt kein Vertrag zustande.
- Angebote von CCAA design sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich und mit einer Bindungsfrist bezeichnet sind. Der im Angebot genannte Preis wird nach Vertragsschluss für den dort abschließend beschriebenen Leistungsumfang als Festpreis vereinbart, soweit im Angebot nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Aufmaß, Stunden, Materialverbrauch oder Kostenvoranschlag vorgesehen ist.
- Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von CCAA design in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der Ausführung mit Wissen des Auftraggebers zustande. Wird zusammen mit den Vertragsunterlagen ausdrücklich bestimmt, dass die Zahlung eines ersten Abschlags als Annahme gilt, kommt der Vertrag mit Eingang dieses Abschlags zustande.
- Mündliche Absprachen sollen aus Beweisgründen anschließend in Textform bestätigt werden. Individuelle Abreden bleiben unabhängig davon vorrangig.
3. Leistungsumfang, Aufmaß und Planungsunterlagen
- Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot und den dazugehörigen, vom Auftraggeber freigegebenen Unterlagen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
- Eine erste Beratung ist grundsätzlich unentgeltlich. Aufmaß und auftragsbezogene Planung sind bei Erteilung des Fertigungs- oder Ausführungsauftrags im vereinbarten Preis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht.
- Eine weitergehende oder bereits vertiefte Planung vor Auftragserteilung wird nur kostenpflichtig, wenn CCAA design den Auftraggeber vor Beginn dieser Planungsphase in Textform über Umfang und Vergütung informiert und der Auftraggeber sie beauftragt hat. Eine spätere Anrechnung auf den Ausführungsauftrag bedarf einer Vereinbarung.
- Zeichnungen, Entwürfe, Visualisierungen, Kalkulationen, Muster und sonstige Planungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von CCAA design. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch bearbeitet, veröffentlicht oder zur Ausführung durch Wettbewerber oder sonstige Dritte verwendet werden. Gesetzlich zwingende Rechte und ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte bleiben unberührt.
- Vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellte Maße, Pläne und Angaben werden zugrunde gelegt, soweit nicht ein eigenes Aufmaß vereinbart ist. CCAA design prüft erkennbare Unstimmigkeiten im Rahmen der geschuldeten Leistung. Für nicht erkennbare Fehler fremder Unterlagen ist CCAA design nur bei eigenem Verschulden verantwortlich.
4. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzvergütung
- Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Im Angebot nicht enthaltene Liefer-, Fahrt-, Park-, Maut-, Übernachtungs- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss angegeben oder nachträglich wirksam vereinbart wurden.
- Ein ausdrücklich als unverbindlich bezeichneter Kostenvoranschlag ist keine Festpreisvereinbarung. Wird erkennbar, dass die voraussichtlichen Kosten wesentlich überschritten werden, informiert CCAA design den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
- Änderungswünsche und Zusatzarbeiten werden nur nach Beauftragung durch den Auftraggeber ausgeführt. Die Beauftragung kann insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder mündlich erfolgen; sie soll anschließend dokumentiert werden. Technisch notwendige Zusatzleistungen werden ohne vorherige Freigabe nur ausgeführt, soweit sie zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr oder zur Vermeidung eines unverhältnismäßig größeren Schadens unaufschiebbar sind. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
- Zusatzleistungen werden nach der vorab vereinbarten Vergütung, hilfsweise nach den im Angebot genannten Verrechnungssätzen und ansonsten nach der üblichen Vergütung abgerechnet. Fahrtzeit kann als Arbeitszeit und der Fahrzeugeinsatz zusätzlich nach einer zuvor offengelegten Anfahrts- oder Kilometerpauschale berechnet werden.
- Änderungs- und Zusatzaufträge sowie bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine führen.
5. Abschläge, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
- Es gilt der im Angebot ausgewählte Zahlungsplan. Übliche Zahlungspläne sind:
- 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme;
- bei größeren Projekten 40 % bei Auftragsbestätigung, 40 % vor Lieferung beziehungsweise Montage und 20 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme;
- bei kleinen Aufträgen vollständige Zahlung nach Fertigstellung;
- vollständige oder anteilige Materialvorauszahlung vor Materialbestellung.
- Abschläge werden nur in Höhe des Werts der vertragsgemäß erbrachten Leistungen einschließlich eigens angefertigter oder bereitgestellter Bauteile und Materialien verlangt. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere für Verbraucherbauverträge, bleiben unberührt.
- Fertigung, verbindliche Materialbestellung und Fristenlauf beginnen erst, wenn der vereinbarte erste Abschlag eingegangen ist und alle erforderlichen Maße, Freigaben, Bemusterungen und Entscheidungen des Auftraggebers vorliegen.
- Rechnungen sind, soweit im Angebot oder in der Rechnung nichts Abweichendes angegeben ist, innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Abschläge, die nach dem vereinbarten Zahlungsplan Voraussetzung für Materialbestellung, Lieferung oder Montage sind, müssen spätestens vor dem jeweiligen Leistungsschritt eingegangen sein.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. CCAA design darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Zahlung fälliger Beträge zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht unverhältnismäßig ist.
6. Liefer- und Ausführungszeiten
- Genannte Liefer-, Fertigungs- und Montagetermine sind grundsätzlich unverbindliche Zeitangaben. Nur ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin bezeichnete Termine sind verbindlich.
- Verbindliche Fristen verlängern sich angemessen, wenn sich die Leistung durch nachträgliche Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder durch unvorhersehbare, von CCAA design nicht zu vertretende Ereignisse verzögert. Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, rechtmäßige Aussperrung sowie trotz rechtzeitiger und zumutbarer Beschaffung nicht abwendbare Lieferausfälle gehören. CCAA design informiert den Auftraggeber über absehbare erhebliche Verzögerungen.
- Dauert ein solches Leistungshindernis unangemessen lange an, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte beider Parteien unberührt. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
- Durch den Auftraggeber verursachte Verzögerungen berechtigen CCAA design, den Ausführungstermin entsprechend der betrieblichen Kapazität neu festzulegen. Ein Anspruch auf den ursprünglich vorgesehenen Folgetermin besteht nicht.
7. Mitwirkungspflichten und Baustellenvoraussetzungen
- Der Auftraggeber stellt rechtzeitig sicher, dass:
- Zufahrt, Parkmöglichkeit und sicherer Zugang zum Leistungsort bestehen;
- Transport- und Montagewege sowie die Arbeitsbereiche frei und ausreichend geräumt sind;
- erforderliche Strom-, Wasser- und Beleuchtungsanschlüsse verfügbar und nutzbar sind;
- Wände, Böden, Decken und sonstige Befestigungsflächen ausreichend tragfähig, trocken, maßhaltig und montagebereit sind;
- bauseitige Vorleistungen und andere Gewerke rechtzeitig und fachgerecht abgeschlossen sind;
- notwendige Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere von Eigentümer oder Vermieter, vorliegen;
- Kinder und Haustiere vom Arbeits- und Transportbereich ferngehalten werden.
- Der Auftraggeber informiert CCAA design vor Beginn über bekannte Leitungsverläufe, verdeckte Installationen, Fußbodenheizungen, Abdichtungen, statische Besonderheiten, Schadstoffe und sonstige Gefahren. Empfindliche Flächen, wertvolle Gegenstände und bereits vorhandene Schäden sind vor Beginn anzuzeigen. Persönliche Gegenstände und Wertsachen sind aus dem Arbeitsbereich zu entfernen.
- Vorhandene Schäden können gemeinsam fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient ausschließlich der Vertragsdurchführung und Beweissicherung und ist von der Referenznutzung nach Ziffer 18 zu unterscheiden.
- Geeignete Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit, Belüftung und sonstige für Material und Ausführung notwendige Bedingungen sind sicherzustellen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann CCAA design nach angemessener Ankündigung die Arbeiten unterbrechen. Die hierdurch nachweisbar entstehenden Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Anfahrten, Warte- und Fahrzeiten, erneute Baustelleneinrichtung, Lagerung, gebundene Personalzeit und erforderliche Sicherungsmaßnahmen, sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu ersetzen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Verdeckte oder unvorhersehbare Gegebenheiten
- Werden erst während der Arbeit verdeckte Mängel, unbekannte Leitungen, ungeeignete Untergründe, Maßabweichungen oder sonstige nicht erkennbare Umstände festgestellt, darf CCAA design die betroffenen Arbeiten unterbrechen und informiert den Auftraggeber unverzüglich.
- Erforderliche Mehrleistungen, Mehrkosten und Terminänderungen werden vor Fortsetzung vereinbart. Unaufschiebbare Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung eines unverhältnismäßig größeren Schadens dürfen im erforderlichen Umfang vorgenommen werden.
- Für Schäden aufgrund nicht mitgeteilter oder trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbarer Umstände haftet CCAA design nur, soweit CCAA design ein Verschulden trifft.
9. Fremdgewerke und Nachunternehmer
- CCAA design darf geeignete Nachunternehmer einsetzen und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
- Vom Auftraggeber beauftragte Gewerke werden von diesem selbst koordiniert. CCAA design ist für deren Leistungen und Verzögerungen nicht verantwortlich, soweit CCAA design diese nicht schuldhaft verursacht hat.
- Eine Koordination fremder Gewerke durch CCAA design ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und gegen die vorher vereinbarte Vergütung beauftragt wurde.
- Wird lediglich der Kontakt zu einem anderen Betrieb vermittelt, kommt der Vertrag über dessen Leistung unmittelbar zwischen Auftraggeber und Fremdbetrieb zustande. CCAA design übernimmt hierfür keine eigene Leistungspflicht oder Gewährleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
10. Lieferung, Abnahme und Teilabnahme
- Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, soweit nicht wegen ihrer Beschaffenheit eine Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Parteien sollen eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll durchführen. In sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teilleistungen können bei entsprechender Vereinbarung gesondert abgenommen werden.
- Eine bestimmungsgemäße dauerhafte Nutzung nach Mitteilung der Fertigstellung kann nach den Umständen als schlüssige Abnahme gelten, wenn der Auftraggeber dabei keinen Abnahmevorbehalt erklärt. Die gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
- Setzt CCAA design nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme, tritt gegenüber einem Verbraucher eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn der Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.
11. Annahmeverzug, Lagerung und zusätzliche Einsätze
- Nimmt der Auftraggeber eine fällige Lieferung oder abnahmereife Leistung trotz vereinbarten Termins nicht an oder verhindert er Lieferung beziehungsweise Montage, gelten die gesetzlichen Regeln über Annahme- und Gläubigerverzug.
- CCAA design kann die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Kosten der Lagerung, zusätzlichen Transporte, erneuten Anfahrt, Fahr- und Wartezeit sowie erneuten Personal- und Baustelleneinplanung verlangen. Bei einer pauschalen Abrechnung bleibt dem Auftraggeber stets der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der neue Liefer- oder Montagetermin wird nach den verfügbaren betrieblichen Kapazitäten festgelegt. Die Fälligkeit bereits erbrachter Leistungen und gesetzliche Regelungen zum Gefahrübergang bleiben unberührt.
12. Naturmaterialien, Muster und technisch bedingte Abweichungen
- Holz, Furnier, Stein und vergleichbare Naturmaterialien können materialtypische Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur, Porenbild und Oberfläche sowie Äste, fachgerecht bearbeitete Risse und andere natürliche Merkmale aufweisen. Solche Eigenschaften sind kein Mangel, soweit sie der vereinbarten Beschaffenheit, der gewählten Sortierung und dem üblichen Erscheinungsbild entsprechen.
- Naturmaterialien und Oberflächen können sich durch Licht, Raumklima, Alterung und Nutzung verändern. Pflege- und Klimahinweise sind zu beachten.
- Muster und Abbildungen vermitteln einen annähernden Eindruck. Eine vollständige Übereinstimmung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart und materialbedingt möglich ist.
- Geringfügige technisch notwendige Maß-, Fugen- oder Farbabweichungen sind zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion, Gebrauchstauglichkeit und das zumutbare Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.
13. Vom Auftraggeber gestellte Teile und Geräte
- Vom Auftraggeber beschaffte Materialien, Geräte und Bauteile werden nur verwendet, wenn sie nach zumutbarer Prüfung für den vorgesehenen Zweck geeignet erscheinen. CCAA design darf erkennbar ungeeignete oder unsichere Teile zurückweisen.
- Für Mängel, fehlende Kompatibilität, Lieferprobleme oder unzutreffende Herstellerangaben der vom Auftraggeber beschafften Teile haftet CCAA design nicht, soweit CCAA design diese Umstände nicht kannte oder schuldhaft verkannt hat. Für Fehler bei der eigenen Montage bleibt CCAA design nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
- Ausgebaute Altteile werden nur bei entsprechender Beauftragung entsorgt. Nicht benötigte, von CCAA design beschaffte Materialreste und Verschnitt verbleiben bei CCAA design, soweit sie nicht gesondert berechnet und dem Auftraggeber ausdrücklich übereignet wurden.
14. Mängelrechte und Nacherfüllung
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen.
- Der Auftraggeber soll einen vermuteten Mangel möglichst konkret anzeigen und CCAA design Gelegenheit zur Prüfung geben. Vor Beauftragung eines Drittunternehmens auf Kosten von CCAA design ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist oder eine unaufschiebbare Notmaßnahme vorliegt.
- Kein Sachmangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung auf gewöhnlichem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, mangelnder Pflege, ungeeignetem Raumklima, Nichtbeachtung von Pflege- oder Herstellerhinweisen oder auf einem nachträglichen Eingriff des Auftraggebers oder eines Dritten beruht und CCAA design dies nicht zu vertreten hat.
- Die Nacherfüllung kann nach Wahl von CCAA design durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung erfolgen, soweit das Gesetz dem nicht entgegensteht und die gewählte Art für den Auftraggeber zumutbar ist.
15. Haftung
- CCAA design haftet unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aufgrund einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CCAA design nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von CCAA design.
16. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte, noch nicht fest eingebaute oder rechtlich selbstständig bleibende Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum von CCAA design.
- Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Eigentumsübergang bei Verarbeitung, Verbindung oder wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks oder Gebäudes bleiben unberührt.
17. Kündigung und nicht abgenommene Maßanfertigungen
- Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Kündigungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen; soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, gilt diese.
- Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber richtet sich der Vergütungsanspruch von CCAA design nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden erbrachte Planungs- und Arbeitsleistungen, bestelltes oder nicht stornierbares Material sowie der gesetzlich zustehende Anteil für nicht mehr ausgeführte Leistungen berücksichtigt; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
- Für mangelfreie Maßanfertigungen besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Ein gesetzliches Widerrufsrecht und gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
18. Anonymisierte Projekt- und Referenzaufnahmen
- Wesentliche Vertragsbedingung: Der Auftraggeber gestattet CCAA design, den Herstellungsprozess und die von CCAA design ausgeführte Werkleistung vor, während und nach der Ausführung fotografisch und filmisch zu dokumentieren und anonymisierte, objektbezogene Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt als Arbeitsprobe und Unternehmensreferenz zu nutzen. Die Nutzung darf insbesondere auf der Webseite, in Referenzportfolios, in sozialen Medien, in bezahlter Onlinewerbung sowie in Printwerbung und Broschüren erfolgen. CCAA design darf die Aufnahmen hierfür bearbeiten, zuschneiden, vervielfältigen und veröffentlichen.
- Die Referenznutzung umfasst ausschließlich Aufnahmen, aus denen der Auftraggeber, Bewohner, Beschäftigte, das konkrete Objekt und dessen Standort für Außenstehende nicht vernünftigerweise identifizierbar sind. Personen, Namen, Anschriften, Hausnummern, Kennzeichen, Dokumente, Familienfotos, Bildschirminhalte und sonstige identifizierende oder private Details werden nicht veröffentlicht beziehungsweise vor Veröffentlichung entfernt oder unkenntlich gemacht. Standort-Metadaten werden nicht veröffentlicht.
- Aufnahmen erkennbarer Personen oder sonstige Veröffentlichungen personenbezogener Daten sind von dieser Klausel nicht erfasst und bedürfen einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der jeweils betroffenen Person.
- Der Auftraggeber weist CCAA design vor Aufnahme auf besondere Geheimhaltungs-, Sicherheits- oder Schutzinteressen sowie auf Rechte Dritter hin. CCAA design berücksichtigt berechtigte Interessen bei Auswahl und Gestaltung der Aufnahmen.
- Macht der Auftraggeber nach Vertragsschluss einen wichtigen, bei Vertragsschluss nicht erkennbaren Grund gegen eine konkrete Veröffentlichung glaubhaft, prüft CCAA design eine zumutbare Entfernung oder weitere Anonymisierung. Bereits rechtmäßig verbreitete Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
- Diese Ziffer muss im Angebot oder in der Auftragsbestätigung deutlich hervorgehoben werden. Sie ersetzt keine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung, sobald eine Person oder ein Personenbezug erkennbar ist.
19. Verbraucherschlichtung
CCAA design ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Für Verbraucher wird kein von den gesetzlichen Vorschriften abweichender Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B — Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern (B2B)
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge zwischen André Meller, handelnd unter CCAA design, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Planung, Aufmaß, Herstellung, Lieferung, Montage, Reparatur und Instandsetzung von Möbeln, Küchen, Einbauten sowie sonstige Tischler- und Innenausbauarbeiten.
- Sie gelten auch gegenüber Architekten, General- und Nachunternehmern, soweit diese CCAA design im eigenen Namen beauftragen. Handelt eine Person erkennbar nur als Vertreter eines Bauherrn, wird der vertretene Bauherr Vertragspartner.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn CCAA design ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
- Die VOB/B gilt nur, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich, vollständig und wirksam einbezogen wird. Bei öffentlichen Aufträgen gehen die Vergabe- und besonderen Vertragsunterlagen im Rang vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bestellung oder Angebotsannahme des Auftraggebers gilt als Vertragsangebot. CCAA design kann dieses durch Auftragsbestätigung, durch Beginn der Ausführung oder durch Anforderung und Annahme des ausdrücklich als vertragsbegründend bezeichneten ersten Abschlags annehmen.
- Nach Vertragsschluss gilt der Angebotspreis als Festpreis für den abschließend beschriebenen Leistungsumfang, soweit keine Abrechnung nach Aufmaß, Einheitspreisen, Stunden, Materialverbrauch oder Kostenvoranschlag vereinbart ist.
- Anfragen über das Webseitenformular sind unverbindlich und führen nicht zum Vertragsschluss.
3. Leistung, Aufmaß, Planung und Schutzrechte
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnis, freigegebenen Zeichnungen und Bemusterungen. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos. Aufmaß und auftragsbezogene Planung sind bei Auftragserteilung im Preis enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Vertiefte Vorplanung wird nur aufgrund einer vorherigen vergüteten Beauftragung ausgeführt.
- An Zeichnungen, Entwürfen, Visualisierungen, Mustern, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält CCAA design sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte. Eine Weitergabe an Wettbewerber, Vervielfältigung oder Nutzung zur Fremdausführung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Dies gilt auch bei einer Vergütung der Planungsleistung, soweit kein weitergehendes Nutzungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Vom Auftraggeber oder von dessen Planern bereitgestellte Maße, Leistungsverzeichnisse, Pläne und Angaben sind für die Kalkulation maßgeblich. Der Auftraggeber haftet für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit CCAA design Fehler nicht erkannt oder schuldhaft übersehen hat. Prüf- und Hinweispflichten von CCAA design bleiben unberührt.
4. Preise und Vergütung
- Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Angebot nichts anderes ausgewiesen ist, beträgt der Verrechnungssatz für zusätzlich beauftragte Arbeiten 70,00 Euro netto je Arbeitsstunde.
- Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Fahrzeug-, Kilometer-, Park-, Maut-, Übernachtungs-, Liefer- und sonstige Nebenkosten werden nach dem Angebot oder der bei Beauftragung einbezogenen Preisliste berechnet.
- Unverbindliche Kostenvoranschläge sind keine Festpreisvereinbarung. Eine absehbare wesentliche Überschreitung wird angezeigt.
- Nachträge, Mengenänderungen, geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie bei Vertragsschluss nicht erkennbare Gegebenheiten werden zusätzlich vergütet. Zusatzarbeiten werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt, außer unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen sind zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung eines unverhältnismäßig größeren Schadens erforderlich.
- Verzögert der Auftraggeber die Leistung, hat er die hierdurch nachweisbar entstehenden Mehrkosten zu tragen. Dazu können zusätzliche Anfahrten, Fahr- und Wartezeiten, Lagerung, erneute Baustelleneinrichtung, gebundene Personalzeit, Preissteigerungen bereits disponierter Fremdleistungen und Materialien sowie sonstige Verzugsschäden gehören.
5. Abschläge, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Der im Angebot bestimmte Zahlungsplan gilt. Übliche Modelle sind 50 % bei Auftragsbestätigung und 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme oder bei größeren Projekten 40 % bei Auftragsbestätigung, 40 % vor Lieferung beziehungsweise Montage und 20 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme. Kleine Aufträge können vollständig nach Fertigstellung abgerechnet werden. Material kann vor Bestellung vollständig oder anteilig abgerechnet werden.
- Fertigung, verbindliche Materialbestellung und Fristenlauf beginnen erst nach Eingang des ersten Abschlags und Vorliegen aller Freigaben, Maße, Bemusterungen und Entscheidungen.
- Rechnungen sind innerhalb von 21 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern Angebot, Zahlungsplan oder Rechnung keinen früheren leistungsbezogenen Termin bestimmen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. CCAA design kann bei Entgeltforderungen außerdem die gesetzliche Verzugspauschale und einen weitergehenden Verzugsschaden verlangen.
- CCAA design darf bei fälligen offenen Forderungen weitere Leistungen nach Ankündigung zurückhalten. Gesetzliche Ansprüche auf Sicherheitsleistung, insbesondere eine Bauhandwerkersicherung, bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Termine und Behinderungen
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin vereinbart wurden.
- Fristen verlängern sich angemessen bei Änderungs- oder Zusatzleistungen, fehlender Mitwirkung, Behinderungen aus der Sphäre des Auftraggebers oder unvorhersehbaren, von CCAA design nicht zu vertretenden Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Streik, rechtmäßiger Aussperrung sowie trotz rechtzeitiger Beschaffung nicht abwendbaren Lieferausfällen.
- Behinderungen werden dem Auftraggeber angezeigt. Nach Wegfall der Behinderung wird der Termin entsprechend der verfügbaren betrieblichen Kapazität neu festgelegt.
7. Mitwirkung und bauseitige Voraussetzungen
- Der Auftraggeber gewährleistet rechtzeitig freien und sicheren Zugang, geeignete Zufahrt und Parkmöglichkeit, geräumte Transport- und Arbeitswege, erforderliche Strom-, Wasser- und Lichtversorgung sowie montagebereite, tragfähige, trockene und maßhaltige Wände, Böden, Decken und Anschlusspunkte.
- Bauseitige Leistungen und Fremdgewerke müssen rechtzeitig und fachgerecht abgeschlossen sein. Der Auftraggeber beschafft erforderliche Genehmigungen und koordiniert die von ihm beauftragten Gewerke.
- Bekannte Leitungsverläufe, verdeckte Installationen, Abdichtungen, Fußbodenheizungen, statische Besonderheiten, Schadstoffe und Gefahren sind vor Beginn mitzuteilen. Bestandsschäden und empfindliche Flächen sind anzuzeigen; Wertsachen und persönliche Gegenstände sind zu entfernen. Kinder, Haustiere und unbefugte Personen sind vom Arbeitsbereich fernzuhalten.
- Der Auftraggeber stellt geeignete Raum-, Temperatur-, Feuchte- und Lüftungsbedingungen sicher.
- Bei fehlender Mitwirkung darf CCAA design die Leistung unterbrechen und hierdurch entstehende Mehrkosten und Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.
8. Verdeckte Umstände und technische Bedenken
- Werden ungeeignete Untergründe, unbekannte Leitungen, verdeckte Mängel, Maßabweichungen oder sonstige nicht erkennbare Umstände festgestellt, darf CCAA design den betroffenen Leistungsbereich unterbrechen und Bedenken anmelden.
- Mehrleistung, Vergütung und Terminfolgen werden vor Fortsetzung vereinbart. Unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen dürfen im erforderlichen Umfang sofort ausgeführt werden.
- Für Folgen nicht mitgeteilter oder trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbarer Umstände haftet CCAA design nur bei eigenem Verschulden.
9. Nachunternehmer, Fremdgewerke und Koordination
- CCAA design darf geeignete Nachunternehmer einsetzen und bleibt für die eigene Vertragserfüllung verantwortlich.
- Für vom Auftraggeber beauftragte Fremdgewerke und deren Verzögerungen haftet CCAA design nicht, soweit CCAA design sie nicht schuldhaft verursacht hat.
- Eine Koordinations- oder Projektsteuerungsleistung ist nur bei ausdrücklicher, vergüteter Beauftragung geschuldet.
- Bei bloßer Vermittlung eines Fremdbetriebs wird der Auftraggeber dessen unmittelbarer Vertragspartner; CCAA design übernimmt keine eigene Leistungs-, Vergütungs- oder Gewährleistungspflicht.
10. Abnahme, Nutzung und Teilabnahme
- Der Auftraggeber nimmt die vertragsgemäße Werkleistung nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- CCAA design kann für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teilleistungen eine Teilabnahme verlangen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
- Nimmt der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellungsanzeige bestimmungsgemäß und dauerhaft in Gebrauch, ohne innerhalb angemessener Frist einen Abnahmevorbehalt zu erklären, kann dies nach den Umständen als schlüssige Abnahme gelten.
- Gesetzliche Abnahmefiktionen und besondere Regelungen einer wirksam vereinbarten VOB/B bleiben unberührt.
11. Annahmeverzug, Lagerung und Gefahr
- Verhindert der Auftraggeber Lieferung, Montage oder Abnahme, kann CCAA design tatsächlich erforderliche und angemessene Lager-, Transport-, Anfahrts-, Fahrt-, Warte-, Personal- und Wiedereinrichtungskosten verlangen.
- Ein neuer Termin wird nach verfügbarer Kapazität bestimmt. Bereits erbrachte Leistungen und hierauf entfallende Vergütungen werden ungeachtet der kundenseitigen Verzögerung fällig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gefahrübergang und Haftung während des Annahmeverzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Materialeigenschaften und Abweichungen
- Materialtypische Unterschiede und natürliche Merkmale von Holz, Furnier, Stein und vergleichbaren Materialien, insbesondere Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche sowie materialgerechte Äste oder Risse, sind kein Mangel, soweit die vereinbarte Sortierung, Funktion und übliche Beschaffenheit eingehalten werden.
- Veränderungen durch Licht, Klima, Alterung und vertragsgemäße Nutzung sind materialtypisch. Muster und Abbildungen sind nur annähernd verbindlich, sofern keine konkrete Beschaffenheitsgarantie vereinbart ist.
- Geringfügige technisch notwendige Maß-, Fugen- und Farbabweichungen sind zulässig, soweit Funktion, Gebrauchstauglichkeit und das vereinbarte Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
13. Beigestellte Teile und Altmaterial
- Beigestellte Materialien, Geräte und Bauteile werden nur nach zumutbarer Eignungsprüfung verwendet. Für deren eigene Mängel, fehlende Kompatibilität oder Lieferprobleme haftet CCAA design nur bei schuldhafter Verletzung eigener Prüf- oder Hinweispflichten. Für eigene Montagefehler bleibt CCAA design verantwortlich.
- Altteile werden nur bei Beauftragung entsorgt. Nicht benötigte, von CCAA design beschaffte Materialreste und Verschnitt verbleiben bei CCAA design, soweit sie nicht gesondert berechnet und übereignet wurden.
14. Mängelansprüche
- Der Auftraggeber hat CCAA design Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, bevor er auf Kosten von CCAA design einen Dritten beauftragt, sofern Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist oder eine unaufschiebbare Notmaßnahme vorliegt.
- Gegenüber Kaufleuten gelten für Warenlieferungen ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab gesetzlichem Fristbeginn, soweit dies rechtlich zulässig ist. Diese Verkürzung gilt nicht für Bauwerke und Werke, deren Erfolg in Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nicht bei arglistigem Verschweigen oder einer Garantie und nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 15 Absatz 1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.
- Ansprüche bestehen nicht, soweit die Beeinträchtigung auf gewöhnlichem Verschleiß, Fehlbedienung, unzureichender Pflege, ungeeignetem Raumklima, Nichtbeachtung von Herstellerhinweisen oder nachträglichen Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter beruht und CCAA design dies nicht zu vertreten hat.
15. Haftung
- CCAA design haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, aufgrund einer Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von CCAA design.
16. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte, noch nicht fest eingebaute oder rechtlich selbstständig bleibende Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von CCAA design.
- Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für CCAA design. Bei Verbindung oder Vermischung mit Sachen Dritter erwirbt CCAA design Miteigentum im Verhältnis der Werte, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber verwahrt Vorbehaltsware sorgfältig und informiert CCAA design unverzüglich über Zugriffe Dritter.
- Zwingende Vorschriften über wesentliche Bestandteile, Verarbeitung, Verbindung und Eigentumsübergang bleiben unberührt.
17. Kündigung
- Kündigungen sollen in Textform erfolgen; zwingende gesetzliche Formvorschriften, insbesondere bei Bauverträgen, bleiben unberührt.
- Bei freier Kündigung durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Vergütungsansprüche. Erbrachte Planungs- und Arbeitsleistungen, bestelltes oder nicht stornierbares Material sowie der gesetzlich zustehende Anteil für nicht ausgeführte Leistungen werden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs abgerechnet.
- Mangelfreie Maßanfertigungen werden nicht freiwillig zurückgenommen.
18. Anonymisierte Projekt- und Referenzaufnahmen
- Wesentliche Vertragsbedingung: Der Auftraggeber gestattet CCAA design, den Herstellungsprozess und die ausgeführte Leistung fotografisch und filmisch zu dokumentieren und anonymisierte, objektbezogene Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt auf der Webseite, in Referenzportfolios, sozialen Medien, bezahlter Onlinewerbung sowie Printwerbung und Broschüren als Referenz zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
- Die Nutzung ist auf Aufnahmen beschränkt, aus denen Personen, Auftraggeber, Nutzer, Beschäftigte, das konkrete Objekt oder dessen Standort für Außenstehende nicht vernünftigerweise identifizierbar sind. Namen, Anschriften, Hausnummern, Kennzeichen, Dokumente, Fotos, Bildschirminhalte, Geschäftsgeheimnisse und sonstige identifizierende oder vertrauliche Details werden nicht veröffentlicht beziehungsweise vorher entfernt oder unkenntlich gemacht. Standort-Metadaten werden nicht veröffentlicht.
- Personenaufnahmen, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse sind nicht erfasst und bedürfen einer gesonderten Rechtsgrundlage beziehungsweise Einwilligung. Der Auftraggeber weist vorab auf Geheimhaltungs-, Sicherheits- und Schutzinteressen sowie Rechte Dritter hin.
- Bei nachträglich glaubhaft gemachten überwiegenden Schutzinteressen prüft CCAA design eine zumutbare Entfernung oder weitere Anonymisierung. Bereits verbreitete Druckerzeugnisse müssen nicht zurückgerufen werden.
- Diese Ziffer ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung deutlich hervorzuheben.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. CCAA design darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
Widerrufsunterlagen für Privatkunden
Diese Fassung ist für Verträge über Dienstleistungen beziehungsweise Werkleistungen gedacht. Bei reinen Lieferverträgen über individuell angefertigte Waren kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. Bei gemischten Verträgen, Einbaumöbeln und Montageleistungen muss die rechtliche Einordnung des konkreten Auftrags beachtet werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
André Meller, handelnd unter CCAA design
Moltkestraße 81, 50674 Köln
Telefon: 0151 70581692
E-Mail: info@ccaa-design.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Werkleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
André Meller, handelnd unter CCAA design
Moltkestraße 81, 50674 Köln
E-Mail: info@ccaa-design.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung beziehungsweise den Kauf der folgenden Ware:
Bestellt am / Vertrag geschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:
Hinweis bei individuell angefertigten Waren
Für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach den gesetzlichen Voraussetzungen kein Widerrufsrecht. Dieser Hinweis darf nicht pauschal für sämtliche Montage-, Werk- oder gemischten Verträge verwendet werden.
